{"id":530,"date":"2015-11-07T18:07:48","date_gmt":"2015-11-07T18:07:48","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtmuseum-kl.de\/?page_id=530"},"modified":"2016-08-23T16:34:12","modified_gmt":"2016-08-23T16:34:12","slug":"satzung-des-foerderkreises","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stadtmuseum-kl.de\/?page_id=530","title":{"rendered":"Satzung des F\u00f6rderkreises"},"content":{"rendered":"<p><strong>Name: F\u00f6rderkreis Stadtmuseum Kaiserslautern e.V. <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cF\u00f6rderkreis Stadtmuseum Kaiserslautern e.V. \u201c und hat seinen Sitz in Kaiserslautern.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>I. Der F\u00f6rderkreis will erreichen, dass die historischen, volkskundlichen und kulturellen Sammlungen in Kaiserslautern, das historische Stadtmuseum und das Volkskundemuseum f\u00fcr die Pfalz geordnet und in st\u00e4ndiger Ausstellung in geeigneten Geb\u00e4uden zur Pflege vorbezeichneter Kulturwerte f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>II. Zu diesem Zweck wird angestrebt, ein Museum zu errichten, dieses zu erhalten und zu erweitern, welches durch seine Sammlungen auch der Bedeutung der Stadt Kaiserslautern als Oberzentrum der West- und Mittelpfalz gerecht und dessen Tr\u00e4ger die Stadt Kaiserslautern werden soll.<\/p>\n<p>III. Der F\u00f6rderkreis wird die Errichtung eines solchen Museums ideell und materiell unterst\u00fctzen, indem er sowohl die Beitr\u00e4ge und Spenden zweckgebunden verwendet, als auch bestrebt ist, R\u00e4umlichkeiten und Sammlungen f\u00fcr das Museum zu finden und auch selbst Sammlungen zur Verf\u00fcgung zu stellen, wie auch Au\u00dfenstehende zu Objekt\u00fcberlassungen zu bewegen.<br \/>\nZudem wird eine F\u00f6rderung des Museums in all seinen Aufgaben \u2013 sammeln, bewahren, vermitteln, forschen \u2013 erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Zudem wird eine F\u00f6rderung des Museums in all seinen Aufgaben \u2013 sammeln, bewahren, vermitteln, forschen \u2013 erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>IV. Der F\u00f6rderkreis wird eng mit allen beh\u00f6rdlichen und privaten Gremien zusammenarbeiten, welche an der Errichtung des Museums interessiert sind.<\/p>\n<p>V.  Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abchnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung; er ist selbstlos t\u00e4tig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet.<\/p>\n<p>VI. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3  Mitgliedschaft, Beitrag<\/strong><\/p>\n<p>I. a) Mitglied des F\u00f6rderkreises kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden: dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen auch andere Kooperationen und Gesellschaften Mitglied werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Dem Betroffenen steht die Berufung zur Mitgliederversammlung zu, die endg\u00fcltig entscheidet. <\/p>\n<p>b) Stimmberechtigung und aktives Wahlrecht begr\u00fcnden sich durch bestehende Mitgliedschaft zum und \u00fcber den 1. Januar des laufenden Kalenderjahres hinaus, passives Wahlrecht durch Nachweis einer aktuellen Mitgliedschaft. Stimm- und<br \/>\nWahlrecht sind nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>II.  Mit dem Eintritt unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung.<\/p>\n<p>III. Der Austritt ist jederzeit m\u00f6glich und steht im freien Belieben des Mitgliedes. Er ist schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>IV.  Der Beitrag wird in einer Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<p>V. Mittel der K\u00f6rperschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>VI. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>I. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber alle wichtigen Angelegenheiten des F\u00f6rderkreises, soweit sie nicht durch diese Satzung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf den Vorstand \u00fcbertragen werden. Sie w\u00e4hlt dar\u00fcber hinaus den Vorstand und zwei Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<p>II. Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammentreten. Sie ist einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt.<br \/>\nZu der Mitgliederversammlung ist sp\u00e4testens eine Woche vor dem Termin schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. In Ausnahmef\u00e4llen kann die schriftliche Einladung durch Bekanntmachung in der Tageszeitung \u201eDie Rheinpfalz\u201c \u2013 Kaiserslauterer Rundschau \u2013 ersetzt werden. Wird die Einladungsfrist nicht eingehalten, so muss die Dringlichkeit der Sitzung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>III. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied (nat\u00fcrliche Person, juristische Person, Korporation) hat eine Stimme.<\/p>\n<p>IV. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden vom Schriftf\u00fchrer schriftlich festgehalten und von einem jeweils in der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Mitglied gegengezeichnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>I. Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzendem, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und drei weiteren Mitgliedern. Es k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>II. Die Vorstandsmitglieder werden in getrennten Wahlg\u00e4ngen von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Erreicht im ersten Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Stimmenzahl, so ist im zweiten Wahlgang gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.<\/p>\n<p>III. Der Vorstand bereitet die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung vor, erledigt die laufenden Gesch\u00e4fte und f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus.<\/p>\n<p>IV. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Erste Vorsitzende oder der Zweite Vorsitzende, gerichtlich oder au\u00dfergerichtlich vertreten.<\/p>\n<p>V. Der Vorstand ist bei Bedarf vom Vorsitzenden einzuberufen und wenn zwei Vorstandsmitglieder dies verlangen; die Einladung soll schriftlich mindestens vier Tage vor der Sitzung erfolgen. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn vier Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>VI. Der Vorstand ist f\u00fcr jeweils drei Jahre zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>VII. Der Erste Vorsitzende wird im Innenverh\u00e4ltnis zun\u00e4chst durch den Zweiten Vorsitzenden, dann durch den Schriftf\u00fchrer, anschlie\u00dfend durch den Schatzmeister vertreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beirat<\/strong><\/p>\n<p>Zur Unterst\u00fctzung des im \u00a7 2 definierten Zwecks des Vereins w\u00e4hlt der Vorstand einen Beirat aus sachverst\u00e4ndigen Personen, die nicht Mitglieder des Vereins sein m\u00fcssen. Dieser Beirat hat beratende Funktion.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins gilt \u00a7 41 BGB.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Kaiserslautern, die es zweckgebunden im Sinne des F\u00f6rderkreises zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>Eingetragen beim Amtsgericht Kaiserslautern Nr. 1476<\/strong><\/p>\n<p>Die Satzung tritt am 11. Mai 2016 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Name: F\u00f6rderkreis Stadtmuseum Kaiserslautern e.V. \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cF\u00f6rderkreis Stadtmuseum Kaiserslautern e.V. \u201c und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. \u00a7 2 Zweck des Vereins I. 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